Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bingen

Bingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bingen-Alzey beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bingen-Alzey, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Bingen-Alzey
Rochusallee 10
55411 Bingen
Deutschland

Telefon:

06721/7060

Fax:

06721/70614080

Email:

Poststelle@fa-bi.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-bingen-alzey.de

Kinderfreibetrag Bingen

Finanzamt Bingen-Alzey

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bingen-Alzey neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bingen-Alzey prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bingen-Alzey kann entweder per Telefon 06721/7060 oder per E-Mail Poststelle@fa-bi.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bingen-alzey.de

Andere Dienstleistungen