Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bitburg

Bitburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bitburg-Prüm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bitburg-Prüm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Bitburg-Prüm
Kölner Straße 20
54634 Bitburg
Deutschland

Telefon:

06561/6030

Fax:

06561/60315090

Email:

Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-bitburg-pruem.de

Kinderfreibetrag Bitburg

Finanzamt Bitburg-Prüm

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bitburg-Prüm neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bitburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bitburg-Prüm prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bitburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bitburg-Prüm kann entweder per Telefon 06561/6030 oder per E-Mail Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bitburg-pruem.de

Andere Dienstleistungen