Kinderfreibetrag Beantragen in Daun |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Landesfinanzkasse Daun beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Landesfinanzkasse Daun, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Landesfinanzkasse Daun Telefon: 06592/9579-71000 Fax: 06592/957916176 Email: poststelle@lfk.fin-rlp.de Webseite: www.landesfinanzkasse-daun.de Kinderfreibetrag Daun Finanzamt Landesfinanzkasse Daun Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Landesfinanzkasse Daun neu beantragen. Öffnungszeiten Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
|