Kinderfreibetrag Beantragen in Hachenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg Aussenstelle Hachenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg Aussenstelle Hachenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg Aussenstelle Hachenburg Telefon: 02662/94520 Fax: 02662/945210092 Email: Poststelle@fa-ak.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-altenkirchen-hachenburg.de Kinderfreibetrag Hachenburg Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg Aussenstelle Hachenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg Aussenstelle Hachenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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