Kinderfreibetrag Beantragen in Landstuhl |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kusel-Landstuhl Aussenstelle Landstuhl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kusel-Landstuhl Aussenstelle Landstuhl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Kusel-Landstuhl Aussenstelle Landstuhl Telefon: 06371/61730 Fax: 06371/617321070 Email: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de Kinderfreibetrag Landstuhl Finanzamt Kusel-Landstuhl Aussenstelle Landstuhl Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kusel-Landstuhl Aussenstelle Landstuhl neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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