Kinderfreibetrag Beantragen in Mainz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mainz-Mitte beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mainz-Mitte, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Mainz-Mitte Telefon: 06131/2510 Fax: 06131/25124090 Email: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-mainz-mitte.de Kinderfreibetrag Mainz Finanzamt Mainz-Mitte Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mainz-Mitte neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: MO - MI 8:00 - 16:00 Uhr, DO 8:00 - 18:00 Uhr, FR 8:00 - 13:00 Uhr
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