Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ludwigshafen

Ludwigshafen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ludwigshafen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ludwigshafen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Ludwigshafen
Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen
Deutschland

Telefon:

0621/56140

Fax:

0621/561423067

Email:

Poststelle@fa-lu.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-ludwigshafen.de

Kinderfreibetrag Ludwigshafen

Finanzamt Ludwigshafen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ludwigshafen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ludwigshafen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ludwigshafen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ludwigshafen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ludwigshafen kann entweder per Telefon 0621/56140 oder per E-Mail Poststelle@fa-lu.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-ludwigshafen.de

Andere Dienstleistungen