Kinderfreibetrag Beantragen in Neuwied |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neuwied beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neuwied, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Neuwied Telefon: 02631/9100 Fax: 02631/91029906 Email: Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de Webseite: Kinderfreibetrag Neuwied Finanzamt Neuwied Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neuwied neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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