Kinderfreibetrag Beantragen in Kusel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kusel-Landstuhl für Erb/Schenk.St. Saarland beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kusel-Landstuhl für Erb/Schenk.St. Saarland, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Kusel-Landstuhl für Erb/Schenk.St. Saarland Telefon: 06381/99670 Fax: 06381/996721060 Email: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de Kinderfreibetrag Kusel Finanzamt Kusel-Landstuhl für Erb/Schenk.St. Saarland Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kusel-Landstuhl für Erb/Schenk.St. Saarland neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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