Kinderfreibetrag Beantragen in Prüm |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bitburg-Prüm Aussenstelle Prüm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bitburg-Prüm Aussenstelle Prüm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Bitburg-Prüm Aussenstelle Prüm Telefon: 06561/6030 Fax: 06561/60315093 Email: Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-bitburg-pruem.de Kinderfreibetrag Prüm Finanzamt Bitburg-Prüm Aussenstelle Prüm Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bitburg-Prüm Aussenstelle Prüm neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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