Kinderfreibetrag Beantragen in St. Goarshausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar Telefon: 06771/95900 Fax: 06771/959031090 Email: Poststelle@fa-gh.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-sankt-goarshausen-sankt-goar.de Kinderfreibetrag St. Goarshausen Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr
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