Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Simmern

Simmern

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Simmern-Zell beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Simmern-Zell, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Simmern-Zell
Brühlstraße 3
55469 Simmern
Deutschland

Telefon:

06761/8550

Fax:

06761/85532053

Email:

Poststelle@fa-si.fin-rlp.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Simmern

Finanzamt Simmern-Zell

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Simmern-Zell neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Simmern

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Simmern-Zell prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Simmern nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Simmern-Zell kann entweder per Telefon 06761/8550 oder per E-Mail Poststelle@fa-si.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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