Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Speyer

Speyer

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Speyer-Germersheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Speyer-Germersheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Speyer-Germersheim
Johannesstr. 9-12
67346 Speyer
Deutschland

Telefon:

06232/60170

Fax:

06232/601733431

Email:

Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-speyer-germersheim.de

Kinderfreibetrag Speyer

Finanzamt Speyer-Germersheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Speyer-Germersheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Speyer

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Speyer-Germersheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Speyer nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Speyer-Germersheim kann entweder per Telefon 06232/60170 oder per E-Mail Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-speyer-germersheim.de

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