Kinderfreibetrag Beantragen in Berlin |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wilmersdorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wilmersdorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Berlin Anschrift: Finanzamt Wilmersdorf Telefon: 030 9024-24 0 Fax: 030 9024-24 900 Email: poststelle@fa-wilmersdorf.verwalt-berlin.de Webseite: http://www.berlin.de/sen/finanzen Kinderfreibetrag Berlin Finanzamt Wilmersdorf Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wilmersdorf neu beantragen. Öffnungszeiten Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung
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