Kinderfreibetrag Beantragen in Trier |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Trier beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Trier, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Rheinland-Pfalz Anschrift: Finanzamt Trier Telefon: 0651/93600 Fax: 0651/936034900 Email: Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de Webseite: www.finanzamt-trier.de Kinderfreibetrag Trier Finanzamt Trier Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Trier neu beantragen. Öffnungszeiten Service-Center: Mo u. Di 7:30 - 16:00 Uhr, Mi 7:30 - 12:00 Uhr Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30- 12:00 Uhr
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