Kinderfreibetrag Beantragen in Achern |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern Telefon: 0781 12026-0 Fax: 0781 12026-2999 Email: poststelle@fa-offenburg.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Achern Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30 - 15:30, Do 7:30 - 17:30, Fr 7:30 - 12:00
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