Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Achern

Achern

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern
Martinstr. 50
77855 Achern
Deutschland

Telefon:

0781 12026-0

Fax:

0781 12026-2999

Email:

poststelle@fa-offenburg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Achern

Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30 - 15:30, Do 7:30 - 17:30, Fr 7:30 - 12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Achern

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Achern nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Offenburg Außenstelle Achern kann entweder per Telefon 0781 12026-0 oder per E-Mail poststelle@fa-offenburg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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