Kinderfreibetrag Beantragen in Freiburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freiburg-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freiburg-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Freiburg-Stadt Telefon: 0761 204-0 Fax: 0761 204-3295 Email: poststelle@fa-freiburg-stadt.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Freiburg Finanzamt Freiburg-Stadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freiburg-Stadt neu beantragen. Öffnungszeiten MO, DI, DO 7.30-16,MI 7.30-17.30, FR 7.30-12
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