Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kehl

Kehl

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl
Ludwig-Trick-Str. 1
77694 Kehl
Deutschland

Telefon:

0781 12026-0

Fax:

0781 12026-3999

Email:

poststelle@fa-offenburg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Kehl

Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30 - 15:30, Do 7:30 - 17:30, Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kehl

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kehl nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl kann entweder per Telefon 0781 12026-0 oder per E-Mail poststelle@fa-offenburg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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