Kinderfreibetrag Beantragen in Kehl |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl Telefon: 0781 12026-0 Fax: 0781 12026-3999 Email: poststelle@fa-offenburg.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Kehl Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg Außenstelle Kehl neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30 - 15:30, Do 7:30 - 17:30, Fr 7:30 - 12:00 Uhr
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