Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Konstanz

Konstanz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Konstanz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Konstanz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Konstanz
Byk-Gulden-Str.2a
78467 Konstanz
Deutschland

Telefon:

07531 289-0

Fax:

07531 289-312

Email:

poststelle@fa-konstanz.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Konstanz

Finanzamt Konstanz

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Konstanz neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO 7.30-15.30,MI 7.30-17.00,FR 7.30-12

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Konstanz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Konstanz prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Konstanz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Konstanz kann entweder per Telefon 07531 289-0 oder per E-Mail poststelle@fa-konstanz.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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