Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lahr

Lahr

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lahr beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lahr, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Lahr
Gerichtstr. 5
77933 Lahr
Deutschland

Telefon:

07821 283-0

Fax:

07821 283-100

Email:

poststelle@fa-lahr.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Lahr

Finanzamt Lahr

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lahr neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 7:30-16:00, Di,Do+Fr 7:30-12:30, Mi 7:30-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lahr

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lahr prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lahr nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lahr kann entweder per Telefon 07821 283-0 oder per E-Mail poststelle@fa-lahr.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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