Kinderfreibetrag Beantragen in Lahr |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lahr beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lahr, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Lahr Telefon: 07821 283-0 Fax: 07821 283-100 Email: poststelle@fa-lahr.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Lahr Finanzamt Lahr Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lahr neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 7:30-16:00, Di,Do+Fr 7:30-12:30, Mi 7:30-17:30
|