Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lörrach

Lörrach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lörrach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lörrach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Lörrach
Luisenstr. 10 a
79539 Lörrach
Deutschland

Telefon:

07621 1678-0

Fax:

07621 1678-245

Email:

poststelle@fa-loerrach.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Lörrach

Finanzamt Lörrach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lörrach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Di 7:30 - 15:30, Mi+Fr 7:30-12, Do 7:30 - 17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lörrach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lörrach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lörrach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lörrach kann entweder per Telefon 07621 1678-0 oder per E-Mail poststelle@fa-loerrach.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen