Kinderfreibetrag Beantragen in Titisee-Neustadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt Telefon: 07651 203-0 Fax: 07651 203-110 Email: poststelle@fa-freiburg-land.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Titisee-Neustadt Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Mi 8:00-16:00, Di 8:00-13:00, Do 8:00-17:30, Fr 8:00-12:00
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