Kinderfreibetrag Beantragen in Offenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Offenburg Telefon: 0781 12026-0 Fax: 0781 12026-1999 Email: poststelle@fa-offenburg.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Offenburg Finanzamt Offenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30-15:30, Do 7:30-17:30, Fr 7:30 - 12:00 In der ZIA, Carl-Blos-Str.2a
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