Kinderfreibetrag Beantragen in Rottweil |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf Telefon: 07423 815-0 Fax: 07423 815-107 Email: poststelle@fa-rottweil.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Rottweil Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf neu beantragen. Öffnungszeiten ZIA:MO,DI,DO 8-16, MI 8-18, FR 8-12 UHR
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