Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Säckingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen Telefon: 07761 566-0 Fax: 07761 566-126 Email: poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Bad Säckingen Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen neu beantragen. Öffnungszeiten MO,DI,DO 8-15.30, MI 8-17.30, FR 8-12 UHR
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