Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Singen

Singen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Singen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Singen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Singen
Alpenstr. 9
78224 Singen
Deutschland

Telefon:

07731 823-0

Fax:

07731 823-650

Email:

poststelle@fa-singen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Singen

Finanzamt Singen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Singen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Do 7:30-15:30, Di+Fr 7:30-12:00, Mi 7:30-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Singen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Singen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Singen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Singen kann entweder per Telefon 07731 823-0 oder per E-Mail poststelle@fa-singen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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