Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Waldshut-Tiengen

Waldshut-Tiengen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waldshut-Tiengen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waldshut-Tiengen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Telefon:

07741 603-0

Fax:

07741 603-213

Email:

poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Waldshut-Tiengen

Finanzamt Waldshut-Tiengen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waldshut-Tiengen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI 8-15.30,DO 8-17.30,FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Waldshut-Tiengen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Waldshut-Tiengen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Waldshut-Tiengen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Waldshut-Tiengen kann entweder per Telefon 07741 603-0 oder per E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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