Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Tuttlingen

Tuttlingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Tuttlingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Tuttlingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Tuttlingen
Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen
Deutschland

Telefon:

07461 98-0

Fax:

07461 98-403

Email:

poststelle@fa-tuttlingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Tuttlingen

Finanzamt Tuttlingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Tuttlingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8-15:30, Do 8-17:30, Fr 8-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Tuttlingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Tuttlingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Tuttlingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Tuttlingen kann entweder per Telefon 07461 98-0 oder per E-Mail poststelle@fa-tuttlingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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