Kinderfreibetrag Beantragen in Villingen-Schwenningen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Villingen-Schwenningen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Villingen-Schwenningen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 923-0 Fax: 07721 923-100 Email: poststelle@fa-villingen-schwenningen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Villingen-Schwenningen Finanzamt Villingen-Schwenningen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Villingen-Schwenningen neu beantragen. Öffnungszeiten MO-MI 8-16UHR,DO 8-17.30UHR,FR 8-12UHR
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