Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bruchsal

Bruchsal

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bruchsal beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bruchsal, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Bruchsal
Schönbornstr. 1-5
76646 Bruchsal
Deutschland

Telefon:

07251/740

Fax:

07251/742111

Email:

poststelle@fa-bruchsal.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bruchsal

Finanzamt Bruchsal

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bruchsal neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service Center (ZIA) Mo + Di 8:00 - 15:30, Do 8:00 - 18:00, Fr 8:00 - 12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bruchsal

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bruchsal prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bruchsal nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bruchsal kann entweder per Telefon 07251/740 oder per E-Mail poststelle@fa-bruchsal.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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