Kinderfreibetrag Beantragen in Bruchsal |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bruchsal beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bruchsal, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Bruchsal Telefon: 07251/740 Fax: 07251/742111 Email: poststelle@fa-bruchsal.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Bruchsal Finanzamt Bruchsal Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bruchsal neu beantragen. Öffnungszeiten Service Center (ZIA) Mo + Di 8:00 - 15:30, Do 8:00 - 18:00, Fr 8:00 - 12:00
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