Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Heidelberg

Heidelberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Heidelberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Heidelberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Heidelberg
Maaßstr. 32
69123 Heidelberg
Deutschland

Telefon:

06221 7365-0

Fax:

06221 7365-190

Email:

poststelle@fa-heidelberg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Heidelberg

Finanzamt Heidelberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Heidelberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

ZIA:Mo-Do 7:30-15:30, Mi - 17:30, Fr - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Heidelberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Heidelberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Heidelberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Heidelberg kann entweder per Telefon 06221 7365-0 oder per E-Mail poststelle@fa-heidelberg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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