Kinderfreibetrag Beantragen in Heidelberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Heidelberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Heidelberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Heidelberg Telefon: 06221 7365-0 Fax: 06221 7365-190 Email: poststelle@fa-heidelberg.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Heidelberg Finanzamt Heidelberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Heidelberg neu beantragen. Öffnungszeiten ZIA:Mo-Do 7:30-15:30, Mi - 17:30, Fr - 12:00 Uhr
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