Kinderfreibetrag Beantragen in Karlsruhe |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Karlsruhe-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Karlsruhe-Stadt Telefon: 0721 156-0 Fax: 0721 156-1000 Email: poststelle@fa-karlsruhe-stadt.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Karlsruhe Finanzamt Karlsruhe-Stadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt neu beantragen. Öffnungszeiten MO-DO 7.30-15.30 MI -17.30 FR 7.30-12.00
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