Kinderfreibetrag Beantragen in Bühl |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl Telefon: 07221 359-0 Fax: 07221 359-100 Email: poststelle@fa-baden-baden.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Bühl Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl neu beantragen. Öffnungszeiten MO,DI,DO=8-16UHR, MI=8-17.30UHR,FR=8-12UHR
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