Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bühl

Bühl

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl
Alban-Stolz-Str. 8
77815 Bühl
Deutschland

Telefon:

07221 359-0

Fax:

07221 359-100

Email:

poststelle@fa-baden-baden.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bühl

Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO=8-16UHR, MI=8-17.30UHR,FR=8-12UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bühl

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bühl nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Baden-Baden Außenstelle Bühl kann entweder per Telefon 07221 359-0 oder per E-Mail poststelle@fa-baden-baden.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen