Kinderfreibetrag Beantragen in Mannheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Mannheim-Neckarstadt Telefon: 0621 292-0 Fax: 0621 292-1010 Email: poststelle@fa-mannheim-neckarstadt.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Mannheim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 7:30-15:30, Di 12:30-15:30, Mi 7:30-17:30, Do+Fr 7:30-12:30
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