Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Rastatt

Rastatt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rastatt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rastatt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Rastatt
An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt
Deutschland

Telefon:

07222/9780

Fax:

07222/978330

Email:

poststelle@fa-rastatt.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Rastatt

Finanzamt Rastatt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rastatt neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI 8-15:30 UHR,DO 8-17:30 UHR,FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Rastatt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Rastatt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Rastatt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Rastatt kann entweder per Telefon 07222/9780 oder per E-Mail poststelle@fa-rastatt.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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