Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mosbach

Mosbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mosbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mosbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Mosbach
Pfalzgraf-Otto-Str. 5
74821 Mosbach
Deutschland

Telefon:

06261 807-0

Fax:

06261 807-200

Email:

poststelle@fa-mosbach.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Mosbach

Finanzamt Mosbach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mosbach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 7:30 -15:30 Uhr, Di 13:00 15:30 Uhr, Do 7:30 - 17:30 Uhr, Mi+Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mosbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mosbach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mosbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mosbach kann entweder per Telefon 06261 807-0 oder per E-Mail poststelle@fa-mosbach.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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