Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Pforzheim

Pforzheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Pforzheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Pforzheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Pforzheim
Moltkestr. 8
75179 Pforzheim
Deutschland

Telefon:

07231 183-0

Fax:

07231 183-1111

Email:

poststelle@fa-pforzheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Pforzheim

Finanzamt Pforzheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Pforzheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Die. 7:30-15:30, Mi+Fr 7:30-12:00, Do 7:30-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Pforzheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Pforzheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Pforzheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Pforzheim kann entweder per Telefon 07231 183-0 oder per E-Mail poststelle@fa-pforzheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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