Kinderfreibetrag Beantragen in Weinheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Weinheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Weinheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Weinheim Telefon: 06201 605-0 Fax: 06201 605-220/299 Email: poststelle@fa-weinheim.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Weinheim Finanzamt Weinheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Weinheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Do 7:30-15:30, Di+Fr 7:30-12:30, Mi 12:30-17:30
|