Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Weinheim

Weinheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Weinheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Weinheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Weinheim
Weschnitzstr. 2
69469 Weinheim
Deutschland

Telefon:

06201 605-0

Fax:

06201 605-220/299

Email:

poststelle@fa-weinheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Weinheim

Finanzamt Weinheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Weinheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Do 7:30-15:30, Di+Fr 7:30-12:30, Mi 12:30-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Weinheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Weinheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Weinheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Weinheim kann entweder per Telefon 06201 605-0 oder per E-Mail poststelle@fa-weinheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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