Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mühlacker

Mühlacker

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mühlacker beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mühlacker, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Mühlacker
Konrad-Adenauer-Platz 6
75417 Mühlacker
Deutschland

Telefon:

07041/8930

Fax:

07041/893999

Email:

poststelle@fa-muehlacker.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Mühlacker

Finanzamt Mühlacker

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mühlacker neu beantragen.

Öffnungszeiten

ZIA:MO-DO 8-12:30 13:30-15:30 DO bis 17:30 FR 8-12

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mühlacker

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mühlacker prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mühlacker nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mühlacker kann entweder per Telefon 07041/8930 oder per E-Mail poststelle@fa-muehlacker.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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