Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Aalen

Aalen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Aalen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Aalen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Aalen
Bleichgartenstr. 17
73431 Aalen
Deutschland

Telefon:

(07361) 9578-0

Fax:

(07361)9578-440

Email:

poststelle@fa-aalen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Aalen

Finanzamt Aalen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Aalen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Mi 8.00-16.00, Di 8:00-13:00, Do 12.00-18.00, Fr 8.00-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Aalen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Aalen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Aalen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Aalen kann entweder per Telefon (07361) 9578-0 oder per E-Mail poststelle@fa-aalen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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