Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Backnang

Backnang

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Backnang beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Backnang, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Backnang
Spinnerei 48
71522 Backnang
Deutschland

Telefon:

07191 12-0

Fax:

07191 12-221

Email:

poststelle@fa-backnang.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Backnang

Finanzamt Backnang

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Backnang neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Do 8-15:30, Di 8-12, Mi 7:30-17:30, Fr 8-12 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Backnang

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Backnang prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Backnang nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Backnang kann entweder per Telefon 07191 12-0 oder per E-Mail poststelle@fa-backnang.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen