Kinderfreibetrag Beantragen in Backnang |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Backnang beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Backnang, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Backnang Telefon: 07191 12-0 Fax: 07191 12-221 Email: poststelle@fa-backnang.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Backnang Finanzamt Backnang Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Backnang neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Do 8-15:30, Di 8-12, Mi 7:30-17:30, Fr 8-12 Uhr
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