Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Mergentheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim Telefon: 09341 804-0 Fax: 09341 804-133 Email: poststelle@fa-tauberbischofsheim.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Bad Mergentheim Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo,Di,Do 7:30-15:30, Mi 13:00-17:30, Fr 7:30-12:00 Uhr
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