Kinderfreibetrag Beantragen in Biberach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Biberach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Biberach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Biberach Telefon: 07351/590 Fax: 07351/59202 Email: poststelle@fa-biberach.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Biberach Finanzamt Biberach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Biberach neu beantragen. Öffnungszeiten MO,DI,DO 8-15.30, MI 8-17.30, FR 8-12 UHR
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