Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Biberach

Biberach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Biberach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Biberach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Biberach
Bahnhofstr. 11
88400 Biberach
Deutschland

Telefon:

07351/590

Fax:

07351/59202

Email:

poststelle@fa-biberach.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Biberach

Finanzamt Biberach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Biberach neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO 8-15.30, MI 8-17.30, FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Biberach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Biberach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Biberach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Biberach kann entweder per Telefon 07351/590 oder per E-Mail poststelle@fa-biberach.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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