Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Böblingen

Böblingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Böblingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Böblingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Böblingen
Talstr. 46
71034 Böblingen
Deutschland

Telefon:

07031 13-01

Fax:

07031 13-3200

Email:

poststelle@fa-boeblingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Böblingen

Finanzamt Böblingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Böblingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Die 8:00-15:30, Mi+Fr 8:00-12:30, Do 8:00-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Böblingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Böblingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Böblingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Böblingen kann entweder per Telefon 07031 13-01 oder per E-Mail poststelle@fa-boeblingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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