Kinderfreibetrag Beantragen in Böblingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Böblingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Böblingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Böblingen Telefon: 07031 13-01 Fax: 07031 13-3200 Email: poststelle@fa-boeblingen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Böblingen Finanzamt Böblingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Böblingen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Die 8:00-15:30, Mi+Fr 8:00-12:30, Do 8:00-17:30
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