Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ehingen

Ehingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ehingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ehingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Ehingen
Hehlestr. 19
89584 Ehingen
Deutschland

Telefon:

07391/5080

Fax:

07391/508260

Email:

poststelle@fa-ehingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Ehingen

Finanzamt Ehingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ehingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8.00-12.30 und 14.00-15.30, Do 8.00-12.30 und 14.00-17.30, Fr 8.00-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ehingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ehingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ehingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ehingen kann entweder per Telefon 07391/5080 oder per E-Mail poststelle@fa-ehingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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