Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Friedrichshafen

Friedrichshafen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Friedrichshafen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Friedrichshafen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Friedrichshafen
Ehlersstr. 13
88046 Friedrichshafen
Deutschland

Telefon:

07541/7060

Fax:

07541/706111

Email:

poststelle@fa-friedrichshafen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Friedrichshafen

Finanzamt Friedrichshafen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Friedrichshafen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI 8-15.30, DO 8-17.30, FR 8-12.30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Friedrichshafen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Friedrichshafen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Friedrichshafen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Friedrichshafen kann entweder per Telefon 07541/7060 oder per E-Mail poststelle@fa-friedrichshafen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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