Kinderfreibetrag Beantragen in Göppingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen Telefon: 07161/9703-0 Fax: 07161/9703-2935 Email: poststelle@fa-goeppingen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Göppingen Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen neu beantragen. Öffnungszeiten in der Außenstelle Geislingen, Schillerstr. 2: Mo 7-15.30, Di,Mi+Fr 7:00-12:00, Do 7:00-17:30 Uhr
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