Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Göppingen

Göppingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen
Gartenstr. 42
73033 Göppingen
Deutschland

Telefon:

07161/9703-0

Fax:

07161/9703-2935

Email:

poststelle@fa-goeppingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Göppingen

Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

in der Außenstelle Geislingen, Schillerstr. 2: Mo 7-15.30, Di,Mi+Fr 7:00-12:00, Do 7:00-17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Göppingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Göppingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen kann entweder per Telefon 07161/9703-0 oder per E-Mail poststelle@fa-goeppingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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