Kinderfreibetrag Beantragen in Heilbronn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Heilbronn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Heilbronn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Heilbronn Telefon: 07131 104-0 Fax: 07131 104-3000 Email: poststelle@fa-heilbronn.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Heilbronn Finanzamt Heilbronn Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Heilbronn neu beantragen. Öffnungszeiten Mo,Di,Do 7:30-15:30, Mi 7:30-17:30, Fr 7:30-12:00 Uhr
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