Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kirchheim

Kirchheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim
Alleenstr. 120
73230 Kirchheim
Deutschland

Telefon:

07021 575-0

Fax:

07021 575-258

Email:

poststelle@fa-nuertingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Kirchheim

Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Kundencenter Mo 7.30-15.30,Di+Mi 7:30-13:00,Do 7:30-17.30,Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kirchheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kirchheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim kann entweder per Telefon 07021 575-0 oder per E-Mail poststelle@fa-nuertingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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