Kinderfreibetrag Beantragen in Kirchheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim Telefon: 07021 575-0 Fax: 07021 575-258 Email: poststelle@fa-nuertingen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Kirchheim Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim neu beantragen. Öffnungszeiten Kundencenter Mo 7.30-15.30,Di+Mi 7:30-13:00,Do 7:30-17.30,Fr 7:30-12:00 Uhr
|