Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ludwigsburg

Ludwigsburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ludwigsburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ludwigsburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Ludwigsburg
Alt-Württ.-Allee 40 (Neubau)
71638 Ludwigsburg
Deutschland

Telefon:

07141/180

Fax:

07141/182105

Email:

poststelle@fa-ludwigsburg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Ludwigsburg

Finanzamt Ludwigsburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ludwigsburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Di 7:30-15:30, Mi 7:30-11:30, Do 7:30-18:00, Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ludwigsburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ludwigsburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ludwigsburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ludwigsburg kann entweder per Telefon 07141/180 oder per E-Mail poststelle@fa-ludwigsburg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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